Gemeindekanzlei führen

Es ist nicht immer leicht, bei einer Personalmutation des Gemeindeschreibers oder der Gemeindeschreiberin die frei werdende Stelle auf den Zeitpunkt der Stellenvakanz neu zu besetzen. Vor allem auch in kleineren und mittleren Gemeinden lässt sich dies feststellen, zumal an die neuen Stelleninhaberinnen und –inhaber ein breites und fundiertes Fachwissen in den Bereichen Vormundschaftsrecht, Sozialhilferecht, Gemeinderecht und teilweise auch Baurecht gesetzt wird.

In unserem Team finden sich auch ausgewählte Fachpersonen, welche den Anforderungen für die Führung einer Gemeindekanzlei gerecht werden. Profitieren Sie von unserem umfangreichen Fachwissen und unserer Flexibilität.

Wir bieten Ihnen bei Personalengpässen in Ihrer Gemeindeverwaltung alle nötigen Leistungen zur Führung der Gemeindekanzlei als Gemeindeschreiber an.
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